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auf der Website der Grundschule Miesbach

 

WIR WÜNSCHEN FÜRS NEUE JAHR 2021 VIEL GLÜCK, ZUFRIEDENHEIT, GESUNDHEIT UND KRAFT!



CORONA-INFO VOM 6.1.2021: Distanzunterricht ab dem 11. Januar 2021 (vorerst bis 29.1.2021)

Am 6.1.2021 fand eine Ministerratssitzung statt, in der auch der Beschluss für die Wiederaufnahme des Unterrichts nach den Weihnachtsferien ab dem 11.1.2021 gefasst wurde. In allen bayerischen Schulen und Jahrgangsstufen findet der Unterricht aufgrund der aktuellen Bewertung des Infektionsgeschehens vorerst bist zum 29.1.2021 in Distanzform statt, also als "Lernen zuhause". Für Schüler/innen aus den Jahrgangsstufen 1 bis 6 wird bei begründetem Bedarf Notbetreuung angeboten. Nähere Informationen können gegeben werden, sobald den Schulen das entsprechende kultusministerielle Schreiben zugegangen ist. Die Eltern unserer Schüler/innen werden baldmöglichst einen Elternbrief mit solchen Informationen erhalten.

"Der Ministerrat bekräftigt, dass die Bildung unserer Kinder und Jugendlichen von größter Bedeutung ist. Der Schulbetrieb gewährleistet nicht nur die späteren Chancen im Leben und damit das Fortkommen der gesamten Gesellschaft, sondern ist auch von entscheidender Bedeutung für die soziale Teilhabe unserer Kinder und Jugendlichen. Mit Blick auf das aktuelle Infektionsgeschehen müssen die Schulen aber weiter geschlossen bleiben. Distanzunterricht wird in allen Schulen und Jahrgangsstufen eingerichtet. Eine Notbetreuung wird für Kinder der Jahrgangsstufen 1 bis 6 sowie für Schülerinnen und Schüler der Förderschulen und Kinder mit Behinderungen angeboten. Sobald es das Infektionsgeschehen nach dem 31. Januar 2021 zulässt, wird eine Rückkehr zum Präsenzunterricht – nach Jahrgangsstufen gestaffelt – angestrebt."
(Quelle:
https://www.bayern.de/wp-content/uploads/2021/01/210106-ministerrat.pdf)

 

>> Information zum Distanzunterricht ab dem 11.1.2021 auf der Website des Kultusministeriums (Stand 6.1.21)

 

>> Elfte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 15.12.2020

Der Rahmenhygieneplan für die bayerischen Schulen wurde zuletzt am 11.12.2020 aktualisiert. Er gilt auch für die Notbetreuung an der Schule.

>> Rahmenhygieneplan für die bayerischen Schulen in der Fassung vom 11.12.2020

 Hier ist eine Auswahl der wichtigsten Vorgaben aus dem aktuellen Rahmenhygieneplan:

  • Erwachsene und alle Schülerinnen und Schüler aller Schularten müssen auf dem gesamten Schulgelände, d.h. im Gehwegbereich zwischen Bushaltestelle und Platz vor der Schule, auf dem Platz vor dem Schulhaus, im Pausehof, auf den Fluren, bei Toilettengängen, bei Raumwechseln, im Klassenzimmer etc. eine geeignete "Mund-und-Nasen-Bedeckung" tragen.

  • Kunstoffmasken sind ab 14.12.2020 nicht mehr zulässig, Kunststoffvisiere waren bereits zuvor nicht gestattet. Textile Mund-und-Nasen-Bedeckungen bzw. Einweg-Masken  müssen eine gute Passform haben und sollen im Mund- und Nasenbereich an der Haut anliegen. MNB, die von der der Nase rutschen, zu groß, zu weit oder zu klein sind, entsprechen den Anforderung des Rahmenhygieneplans nicht. 

  • Es ist eine sorgfältige Handwaschhygiene sowie Nies-/Hustenetikette erforderlich.

  • Unterrichtsräume werden außerdem regelmäßig sorgfältig stoßgelüftet, entsprechend der Vorgaben des Rahmen-Hygieneplans. Unsere Schüler/innen dürfen in diesen besonderen Zeiten natürlich auch im Klassenzimmer warme Kleidung tragen, sollte es ihnen bei niedrigeren Außentemperaturen zeitweise zu kühl werden. Während der Lüftpausen können die Mund-Nasen-Bedeckungen für eine Tragepause abgenommen werden.


    Die wirksamte Maßnahme zum Infektionsschutz ...

                                     A   B   S   T    A    N   D     H   A   L   T   E   N 
                                                        

           

MEIN KIND IST KRANK - WAS NUN?

Mit der Aktualisierung des Rahmenhygieneplans für die bayerischen Schulen vom 8.12.2020 gibt es auch neue Vorgaben zum "Umgang mit Krankheits- und Erkältungssymptomen bei Kindern und Jugendlichen in Schulen".

>> Umgang mit Krankheits- und Erkältungssymptomen bei Kindern und Jugendlichen in Schulen (11.12.2020)


 

Es gilt die Meldepflicht bei Erkrankungen laut Infektionsschutzgesetz!

Die Erziehungsberechtigten sind umgehend meldepflichtig an das Gesundheitsamt bzw. die Schule/Betreuungseinrichtung, wenn das Kind oder eine direkte Kontaktperson mit COVID-19 diagnostiziert wurde oder wenn ein epidemiologisch begründbarer Verdacht vorliegt.

MIESBACH BÜRGERTELEFON (CORONA-Hotline): 08025 704 4444
  
Bundesweite Hotline des Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit zum Thema Corona: 09131 6808 5101

 

LINKS RUND UM DEN SCHULBETRIEB WÄHREND DER CORONA-PANDEMIE

>> Eltern-Informationsseite / FAQ zum Unterrichtsbetrieb des Kultusministeriums

>> Aktuelle Informationen des Landratsamts Miesbach zum Coronavirus

>> Seite zur Terminbuchung im Corona-Testzentrum des Landkreises Miesbach (nur bei Symptomfreiheit)

>> Informationsseite des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege

>> Aktuelle Übersicht zu den COVID-19-Fallzahlen des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL)

 

ÖFFNUNGSZEITEN DES SCHULSEKRETARIATS AB DEM 11. JANUAR 2021

Montag, Dienstag, Mittwoch 7.30 Uhr bis 11.30 Uhr
Freitag 7.30 Uhr bis 9.30 Uhr

Donnerstags ist das Schulsekretariat geschlossen.

 

Erreichbarkeit außerhalb der Öffnungszeiten des Sekretariats am besten per Email: sekretariat(at)grundschule-miesbach.de

 

   
   
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Montag, 18. Januar 2021 Template designed by LernVid.com